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   BVerwG, 29.01.1993 - 8 B 174.92   

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BVerwG, 29.01.1993 - 8 B 174.92 (https://dejure.org/1993,14406)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1993 - 8 B 174.92 (https://dejure.org/1993,14406)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1993 - 8 B 174.92 (https://dejure.org/1993,14406)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Voraussetzungen für die Annahme der Wehrdienstfähigkeit einer Person

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 45.90

    Wehrpflicht Altersgrenze - Wehrpflicht Tauglichkeit - Fachärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 8 B 174.92
    In solchen Fällen muß das Tatsachengericht in Ermangelung der erforderlichen eigenen besonderen Sachkunde gerichtlichen Sachverständigenbeweis erheben, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt pflichtgemäß (§ 86 Abs. 1 VwGO) vollständig aufzuklären (st.Rspr.; vgl. etwa Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 53 S. 26 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 25.02.1983 - 8 C 31.82

    Anforderungen an die Zumutbarkeit des Grundwehrdienstes - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 8 B 174.92
    Die danach gebotene Beweisaufnahme durch eine gebietsärztliche Abklärung mußte sich insbesondere auf die gebotene prognostische Beurteilung erstrecken, ob bei einer Wehrdienstleistung des Klägers eine Verschlimmerung seiner Leiden zu erwarten ist (vgl. Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 29. Juli 1986 - BVerwG 8 C 43.84 - UA S. 5).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 39.85

    Tatsachengericht - Überzeugungsgrundsatz - Verweigerung einer Untersuchung -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 8 B 174.92
    Die Voraussetzungen, unter denen wegen Verletzung der prozeßrechtlichen Mitwirkungspflicht des Klägers von einer Beweisaufnahme abgesehen werden kann (vgl. Urteil vom 3. Juli 1987 - BVerwG 8 C 39.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 186 S. 12 m.weit.Nachw.), liegen bisher jedenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 29.07.1986 - 8 C 43.84

    Verletzung der Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1993 - 8 B 174.92
    Die danach gebotene Beweisaufnahme durch eine gebietsärztliche Abklärung mußte sich insbesondere auf die gebotene prognostische Beurteilung erstrecken, ob bei einer Wehrdienstleistung des Klägers eine Verschlimmerung seiner Leiden zu erwarten ist (vgl. Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 29. Juli 1986 - BVerwG 8 C 43.84 - UA S. 5).
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